| SPA-Ersterfassung | SPAs (=„Special Protected Areas“)/SPA-Gebiete oder BSGe (=„Besondere Schutzgebiete“) sind Vogelschutzgebiete, deren Grundlage 1979 im Art. 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie der EU gelegt wurde. Diese Gebiete sind Teil des europaweiten Biotopverbunds Natura 2000. Das Konzept der Vogelschutzgebiete in ganz Europa dient besonders dem Schutz der Zugvögel, die auf Raststationen auf ihren Zugwegen angewiesen sind, um Nahrung zu suchen und um sich ausruhen zu können. Die SPA-Gebiete unterliegen den Schutzkriterien der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, für deren Umsetzung das Bundesamt für Naturschutz verantwortlich ist. |